Definition
Korrupt ist derjenige, der Amtshandlungen oder Dienstleistungen für sich oder für Dritte
unbefugt missbraucht, um materielle oder immaterielle Vorteile zu erlangen, auf den kein
rechtmäßiger Anspruch besteht.
§ 1 Bestechung
- Wer einem Amtsträger einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, damit er seine Dienstpflichten verletzt, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zubestrafen.
§ 2 Bestechlichkeit
- Wenn ein Amtsträger Gegenleistungen fordert, sie sich versprechen lässt oder annimmt, um damit pflichtwidrige Amtshandlungen zu vergüten, ist dies mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 3 Vorteilsgewährung
- Wer einem Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig anbietet, verspricht oder gewährt, ist dies mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 4 Vorteilsannahme
- Eine Vorteilsannahme liegt dann vor, wenn ein Amtsträger für sich oder Dritte für die Dienstausübung einen Vorteil unrechtmäßig fordert, ihn sich versprechen lässt oder annimmt. Die Vorteilsannahme ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 5 Verletzung des Dienstgeheimnisses
- Wer Informationen unbefugt offenbart, die ihm als Amtsträger direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommen sind, ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 6 Amtsmissbrauch
- Ein Amtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Amtsträger, welcher durch Missbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Missbrauchs jemanden zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt. Ein Amtsmissbrauch ist mit einer Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe zu bestrafen.