§ 1 Definition
- Illegale Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Amphetamine
- Heroin
- Joints
- Kokain
- Methamphetamin
- Weed
- Illegale Fertigungserzeugnisse bzw. Rohstoffe im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Kokablätter
- Marihuanasetzlinge
- Marihuana
- Meth
§ 2 Eigenbedarf
- Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind (sog. Eigenbedarf) werden folgende Betäubungsmittel betrachtet:
- Joints bis zu 1 Einheiten
- Marihuana bis zu 3 Einheiten
- Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
§ 3 Anbau von Betäubungsmitteln
- Der Anbau, der in § 1 aufgeführten Betäubungsmittel stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar.
§ 4 Straftaten
- Wer den Eigenbedarf aus § 2 überschreitet, wird mit einer Geldstrafe und/oder einer Freiheitsstrafe bestraft.
- Wer Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse sowie deren Rohstoffe anbaut, erntet, herstellt, abgibt oder anderweitig in den Verkehr bringt, erwirbt oder anderweitig beschafft, ist mit einer Geld- und/oder einer Freiheitsstrafe zu bestrafen. Die Strafe ist abhängig von der Menge der sichergestellten Betäubungsmittel.
§ 5 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
- Wer Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt, in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, ist mit einer Geld- und/oder einer Freiheitsstrafe zu bestrafen. Die Strafe ist abhängig von der Menge der sichergestellten Betäubungsmittel.
- Wer Arzneimittel oder Wirkstoffe in nicht geringer Menge besitzt und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, ist mit einer Geld- und/oder einer Freiheitsstrafe zu bestrafen. Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind, gelten 5 Einheiten des jeweiligen Arzneimittels oder Wirkstoffs.
- Wer bedenkliche Arzneimittel besitzt, in den Verkehr bringt oder bei einem anderen Menschen anwendet und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, ist mit einer Geldstrafe und/oder einer Freiheitsstrafe zu bestrafen. Bedenkliche Arzneimittel im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Antiterox